Geschäftsbedingungen
der Internetpräsens
Jegliche Haftung des Autoren für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit
oder Qualität der bereitgestellten Informationen ist ausgeschlossen. Ebenso
ist jegliche Haftung des Autoren wegen Schäden materieller oder ideeller
Art, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen
verursacht wurden, ausgeschlossen. Sämtliche Angebote sind freibleibend
und unverbindlich, Irrtümer sind vorbehalten. Der Autor behält sich
vor, die Internetpräsens ganz oder teilweise ohne weitere Ankündigung
zu verändern, zu ergänzen, zu löschen, sowie die Veröffentlichung
zeitweilig oder endgültig einzustellen.
Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung
von fremden Internetseiten, welche auf seiner Internetpräsens über
Verweise bzw. Verknüpfungen (Links und Banner) erreicht werden können.
Der Autor distanziert sich hiermit ausdrücklich von sämtlichen Inhalten
aller auf seiner Internetpräsens verlinkten bzw. verknüpften Seiten.
Alle innerhalb der gesamten Internetpräsens gezeigten und erwähnten
Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils
gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen Eigentümer.
Das Copyright für alle vom Autor selbst veröffentlichten Objekte
liegt beim Autor der Internetpräsens. Dies gilt für Bild und Text.
Die vorstehenden Bedingungen und Haftungsausschlüsse gelten für die
gesamte Internetpräsens des Autoren. Für die vorstehenden Bedingungen
und Haftungsausschlüsse gelten ausdrücklich die untenstehenden AGB,
insbesondere § VIII AGB.
Lieferbarkeit
und Irrtümer vorbehalten.
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
§ I.
Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
Folgenden AGB genannt) gelten für alle von Christopher Schmidt (im Folgenden
Bildautor genannt) erstellten Lichtbildwerke (im Folgenden Lbw genannt), Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des Bildautoren durch den Geschäfts- oder Vertragspartner
(im Folgenden Kunde genannt), spätestens jedoch mit der Annahme von Lbw
zur Veröffentlichung.
3. Ein Widerspruch des Kunden gegen die AGB ist schriftlich binnen drei Werktagen
zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Bildautor diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte,
Angebote, Lieferungen und Leistungen des Bildautoren.
§ II. Überlassene
Lbw (Lichtbildwerke)
1. Die AGB gelten für jegliche dem Kunden überlassene Lbw, gleich
in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie
gelten insbesondere auch für elektronisch oder digital übermittelte
Lbw.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Bildautoren gelieferten Lbw
um urheberrechtlich geschützte Lbw i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
3. Vom Kunden gewünschte Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Die überlassenen Lbw bleiben Eigentum des Bildautoren, und zwar auch
in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat die Lbw sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf
sie an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung, oder Inhalt, Qualität
oder Zustand der Lbw betreffen, sind unverzüglich, spätestens aber
innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Empfang der Lbw dem Bildautor mitzuteilen,
bzw. müssen schriftlich binnen 3 Werktagen nach Übergabe dem Bildautoren
zugegangen sein. Andernfalls gelten die Lbw als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und
wie verzeichnet zugegangen, Originale und Negative gelten als unbeschädigt überlassen.
7. Der Bildautor behält sich vor, Lbw in retuschierten Versionen auszustellen
und anzubieten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lieferung der Lbw in den
retuschierten Versionen. Dies gilt insbesondere für Papierabzüge
vom Negativ und Negativscans. Die Festlegung der Größe, Auflösung
und des Bildausschnitts von insbesondere in digitaler Form gelieferten, oder
als Papierabzug von digitalen Speichermedien gelieferten Lbw bleibt dem Bildautoren
vorbehalten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ III.
Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung, welches durch die Betätigung, spätestens aber nach 12
Monaten endet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Jegliche
Nutzungsrechte gelten nur unter der Voraussetzung der rechtzeitigen und vollständigen
Bezahlung und exakter sowie vollständiger Nennung des Copyrights wie folgt: „© C.
Schmidt / www.cs-foto.de“ bzw. „© C. Schmidt / www.CSArtPhoto.de“ (vgl. §§ 13,
106 UrhG). Der Eintritt von Verzug begründet einen
Verstoß hiergegen und zieht die Folgen des § VII, 1. AGB nach sich.
2. Der Bildautor behält sich die Nutzung von Lbw für eigene Zwecke
wie z.B. Eigenwerbung, Ausstellungen und Galerien, sowie die Vergabe von Nutzungsrechten
an andere Kunden, oder die entgeltliche Weitergabe von Lbw und Abzügen
in jeglicher Form auch während der Laufzeit der Nutzungsrechtsübertragung
an den Kunden vor. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf den jeweils vereinbarten
Grundpreis zur Abnahme der Lbw.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen. Das
Nutzungsrecht gilt als vereinbart für die einmalige Nutzung der Lbw zu
dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat, oder welche/-s/-r sich
aus den Umständen ergibt. Im Zweifelsfall ist das Objekt (Zeitung, Zeitschrift
usw.) maßgeblich, für welches die Lbw ausweislich des Lieferscheins
oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über § III hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der
vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Bildautoren. Das gilt insbesondere
für:
• Eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen,
oder bei sonstigen Nachdrucken.
• Jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung der Lbw.
• Die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung der Lbw auf Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, Cdi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm, etc.), soweit
dies nicht der technischen Verarbeitung der Lbw gemäß § III,
3. AGB dient.
• Jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM,
Cdi, Disketten, oder ähnlichen Datenträgern.
• Jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet, oder in
Online Datenbanken, oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich
um interne elektronische Archive des Kunden handelt).
• Die Weitergabe der digitalisierten Lbw im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen
oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderung der Lbw durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen, urheberrechtlich geschützten Werkes,
sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bildautoren und nur bei
Kennzeichnungen mit [M] gestattet. Auch darf das Bild nicht abgezeichnet, nachgestellt,
fotografiert, oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen,
zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe der Lbw ist nur gestattet unter
der Voraussetzung der Anbringung des vom Bildautoren vorgegebenen Urhebervermerks
in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Lichtbildwerk.
§ IV.
Haftung
Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes
Release-Formular beigefügt. Die bloße Namensnennung oder Bezeichnung
von abgebildeten Personen begründet ebenfalls keine Haftung des Bildautoren
für die Verletzung von Rechten am eigenen Bild. Der Erwerb von Nutzungsrechten über
das fotografische Urheberrecht hinaus, sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen, etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung
für die Betextung, sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge. Der Bildautor haftet nicht für widerrechtliche
Nutzung oder Veröffentlichung seiner Aufnahmen. Der Bildautor behält
sich das alleinige Recht über Vergabe von Nutzungs- oder sonstigen Rechten
an durch ihn gefertigtem oder in seinem Eigentum befindlichem Lbw oder Rechten
daran vor, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Jegliche
Haftung für Dritte wird abgelehnt.
§ V.
Preise, Entgelte und Aufwandsentschädigungen
1. Es gelten die vereinbarten Preise und Entgelte für Nutzungsrechte.
Ist kein Preis oder Entgelt vereinbart worden, bestimmt sich dies nach der
jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart, oder keine Mehrwertsteuer erhoben
wird.
2. Preise und Entgelte für Nutzungsrechte gelten nur für die einmalige
Nutzung des Lichtbildwerks zu dem vereinbarten Zweck gemäß § III,
3. oder 2. AGB. Sollen Preise und Entgelte für Nutzungsrechte auch für
eine weitere Nutzung bestimmt sein, ist dies schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch die Erstellung der Lbw anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-
und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen, etc.) sind nicht in den Preisen und Entgelten
für Nutzungsrechte enthalten und gehen als zu leistende Aufwandsentschädigung
und in genau zu bezeichnender Höhe zu Lasten des Kunden, soweit dies nicht
ausdrücklich anders und schriftlich vereinbart wurde. Sofern keine Pauschale
vereinbart wurde, obliegt dem Bildautoren im Rahmen der Vertragsverhandlungen
im Zweifel der Nachweis über die Höhe der angefallenen Kosten. Maßgeblich
ist die vertragliche Vereinbarung in der dort genannten Höhe. Eine nachträgliche Änderung
oder eine Beweisführung über das Zustandekommen oder Höhe der
Aufwandsentschädigung ist ausgeschlossen.
4. Preise und Entgelte gemäß § V 1. AGB, sowie Aufwandsentschädigungen
gemäß § V 3. AGB sind auch dann in voller Höhe zu zahlen,
wenn das erworbene Lbw nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Lbw
als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00
pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die
Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
§ VI.
Rückgabe der Lbw (Lichtbildwerke)
1. Die Lbw sind in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden, oder unverzüglich nach Aufforderung.
Beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monats-Frist
bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bildautoren.
2. Überlässt der Bildautor auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Lbw lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde die Lbw spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt rückzuliefern, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom Bildautor schriftlich bestätigt wurde.
3. Die Rücksendung der Lbw erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten
in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes
oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim
Bildautor.
§ VII. Vertragsstrafe, Blockierung,
Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Bildautoren erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe der Lbw ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des zu vereinbarenden
Preises oder Entgelts zu bezahlen, mindestens aber das Fünffache von 75,00 € pro
Lbw, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des für die Nutzung
vereinbarten Preises oder Entgelts, mindestens aber von 75,00 €, zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Lbw (Blockierung) ist für
die Zeit nach Ablauf der in § VI. 1. oder 2. AGB gesetzten Fristen eine
Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
• € 0,25 pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder
Dia-Duplikate
• € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Der Kunde haftet für die überlassenen Lbw bis zur unversehrten
Rückgabe an den Bildautoren. Die Lbw sind nach Ablauf der Überlassungsfrist
vollständig, unversehrt sowie ordnungsgemäß verpackt wieder
an den Bildautoren zurückzugeben. Die Rückgabeverpflichtung bezieht
sich auch auf die überlassenen Textunterlagen, Originalrahmen etc. mit
den eventuellen Archivnummern. Für beschädigtes, zerstörtes
oder abhanden gekommene Lbw ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Bildautor
die Höhe des Schadens nachzuweisen hat, in Höhe von
• € 30,00 pro digitalem Datenträger,
• € 75,00 pro S/W- oder Color-Abzug oder KB-Dia-Duplikat (sämtlich
wiederbeschaffbar),
• € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat (sämtlich
wiederbeschaffbar),
• € 500,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat,
• € 1.000,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen im Risikobereich des Kunden sind die Sätze entsprechend
dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist. Der
Bildautor kann auch verlangen, dass der Kunde die Kosten übernimmt, die
die Herstellung erneuter Aufnahmen der darauf abgebildeten Motive verursacht.
Werden verlorengemeldete und berechnete Lbw innerhalb eines Jahres nach Lieferung
aufgefunden und unversehrt zurückgegeben, so werden 50 % des gezahlten
Ersatzbetrages erstattet. Kosten für die bereits erfolgte Wiederholung
der Aufnahmen sind nicht erstattungsfähig.
5. Bei fehlendem Belegexemplar, oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar, oder
bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe i. H. v. 50% des Nutzungshonorars
zu zahlen.
6. Durch die in § VII vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte
oder Eigentum des Kunden begründet.
§ VIII.
Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Bildautoren, Lieferungen
erfolgen auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt auch sofern der Kunde Vollkaufmann
ist.
Ä nderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines darauf beruhenden
Vertrages sind nicht erfolgt bzw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder eines darauf beruhenden Vertrages
ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall
ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung
zu bringen und die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung
zu ersetzen, die dem von beiden Vertragsparteien bei Vertragsschluss wirtschaftlich
Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Beruht die
Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre
Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
|
|
|