Geschäftsbedingungen der Internetpräsens
Jegliche Haftung des Autoren für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen ist ausgeschlossen. Ebenso ist jegliche Haftung des Autoren wegen Schäden materieller oder ideeller Art, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, ausgeschlossen. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Irrtümer sind vorbehalten. Der Autor behält sich vor, die Internetpräsens ganz oder teilweise ohne weitere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen, sowie die Veröffentlichung zeitweilig oder endgültig einzustellen.
Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung von fremden Internetseiten, welche auf seiner Internetpräsens über Verweise bzw. Verknüpfungen (Links und Banner) erreicht werden können. Der Autor distanziert sich hiermit ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller auf seiner Internetpräsens verlinkten bzw. verknüpften Seiten.
Alle innerhalb der gesamten Internetpräsens gezeigten und erwähnten Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen Eigentümer.
Das Copyright für alle vom Autor selbst veröffentlichten Objekte liegt beim Autor der Internetpräsens. Dies gilt für Bild und Text.
Die vorstehenden Bedingungen und Haftungsausschlüsse gelten für die gesamte Internetpräsens des Autoren. Für die vorstehenden Bedingungen und Haftungsausschlüsse gelten ausdrücklich die untenstehenden AGB, insbesondere § VIII AGB.

Lieferbarkeit und Irrtümer vorbehalten.


Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

§ I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von Christopher Schmidt (im Folgenden Bildautor genannt) erstellten Lichtbildwerke (im Folgenden Lbw genannt), Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Bildautoren durch den Geschäfts- oder Vertragspartner (im Folgenden Kunde genannt), spätestens jedoch mit der Annahme von Lbw zur Veröffentlichung.
3. Ein Widerspruch des Kunden gegen die AGB ist schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Bildautor diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Bildautoren.

§ II. Überlassene Lbw (Lichtbildwerke)
1. Die AGB gelten für jegliche dem Kunden überlassene Lbw, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisch oder digital übermittelte Lbw.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Bildautoren gelieferten Lbw um urheberrechtlich geschützte Lbw i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden gewünschte Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Die überlassenen Lbw bleiben Eigentum des Bildautoren, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat die Lbw sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf sie an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung, oder Inhalt, Qualität oder Zustand der Lbw betreffen, sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Empfang der Lbw dem Bildautor mitzuteilen, bzw. müssen schriftlich binnen 3 Werktagen nach Übergabe dem Bildautoren zugegangen sein. Andernfalls gelten die Lbw als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen, Originale und Negative gelten als unbeschädigt überlassen.
7. Der Bildautor behält sich vor, Lbw in retuschierten Versionen auszustellen und anzubieten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lieferung der Lbw in den retuschierten Versionen. Dies gilt insbesondere für Papierabzüge vom Negativ und Negativscans. Die Festlegung der Größe, Auflösung und des Bildausschnitts von insbesondere in digitaler Form gelieferten, oder als Papierabzug von digitalen Speichermedien gelieferten Lbw bleibt dem Bildautoren vorbehalten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung, welches durch die Betätigung, spätestens aber nach 12 Monaten endet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Jegliche Nutzungsrechte gelten nur unter der Voraussetzung der rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung und exakter sowie vollständiger Nennung des Copyrights wie folgt: „© C. Schmidt / www.cs-foto.de“ bzw. „© C. Schmidt / www.CSArtPhoto.de“ (vgl. §§ 13, 106 UrhG). Der Eintritt von Verzug begründet einen Verstoß hiergegen und zieht die Folgen des § VII, 1. AGB nach sich.
2. Der Bildautor behält sich die Nutzung von Lbw für eigene Zwecke wie z.B. Eigenwerbung, Ausstellungen und Galerien, sowie die Vergabe von Nutzungsrechten an andere Kunden, oder die entgeltliche Weitergabe von Lbw und Abzügen in jeglicher Form auch während der Laufzeit der Nutzungsrechtsübertragung an den Kunden vor. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf den jeweils vereinbarten Grundpreis zur Abnahme der Lbw.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen. Das Nutzungsrecht gilt als vereinbart für die einmalige Nutzung der Lbw zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat, oder welche/-s/-r sich aus den Umständen ergibt. Im Zweifelsfall ist das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.) maßgeblich, für welches die Lbw ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über § III hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Bildautoren. Das gilt insbesondere für:
• Eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen, oder bei sonstigen Nachdrucken.
• Jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung der Lbw.
• Die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung der Lbw auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, Cdi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm, etc.), soweit dies nicht der technischen Verarbeitung der Lbw gemäß § III, 3. AGB dient.
• Jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Cdi, Disketten, oder ähnlichen Datenträgern.
• Jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet, oder in Online Datenbanken, oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt).
• Die Weitergabe der digitalisierten Lbw im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderung der Lbw durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen, urheberrechtlich geschützten Werkes, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bildautoren und nur bei Kennzeichnungen mit [M] gestattet. Auch darf das Bild nicht abgezeichnet, nachgestellt, fotografiert, oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe der Lbw ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Bildautoren vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Lichtbildwerk.

§ IV. Haftung
Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Die bloße Namensnennung oder Bezeichnung von abgebildeten Personen begründet ebenfalls keine Haftung des Bildautoren für die Verletzung von Rechten am eigenen Bild. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen, etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung, sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Der Bildautor haftet nicht für widerrechtliche Nutzung oder Veröffentlichung seiner Aufnahmen. Der Bildautor behält sich das alleinige Recht über Vergabe von Nutzungs- oder sonstigen Rechten an durch ihn gefertigtem oder in seinem Eigentum befindlichem Lbw oder Rechten daran vor, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Jegliche Haftung für Dritte wird abgelehnt.

§ V. Preise, Entgelte und Aufwandsentschädigungen
1. Es gelten die vereinbarten Preise und Entgelte für Nutzungsrechte. Ist kein Preis oder Entgelt vereinbart worden, bestimmt sich dies nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart, oder keine Mehrwertsteuer erhoben wird.
2. Preise und Entgelte für Nutzungsrechte gelten nur für die einmalige Nutzung des Lichtbildwerks zu dem vereinbarten Zweck gemäß § III, 3. oder 2. AGB. Sollen Preise und Entgelte für Nutzungsrechte auch für eine weitere Nutzung bestimmt sein, ist dies schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch die Erstellung der Lbw anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen, etc.) sind nicht in den Preisen und Entgelten für Nutzungsrechte enthalten und gehen als zu leistende Aufwandsentschädigung und in genau zu bezeichnender Höhe zu Lasten des Kunden, soweit dies nicht ausdrücklich anders und schriftlich vereinbart wurde. Sofern keine Pauschale vereinbart wurde, obliegt dem Bildautoren im Rahmen der Vertragsverhandlungen im Zweifel der Nachweis über die Höhe der angefallenen Kosten. Maßgeblich ist die vertragliche Vereinbarung in der dort genannten Höhe. Eine nachträgliche Änderung oder eine Beweisführung über das Zustandekommen oder Höhe der Aufwandsentschädigung ist ausgeschlossen.
4. Preise und Entgelte gemäß § V 1. AGB, sowie Aufwandsentschädigungen gemäß § V 3. AGB sind auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das erworbene Lbw nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Lbw als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

§ VI. Rückgabe der Lbw (Lichtbildwerke)
1. Die Lbw sind in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden, oder unverzüglich nach Aufforderung. Beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monats-Frist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bildautoren.
2. Überlässt der Bildautor auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Lbw lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde die Lbw spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt rückzuliefern, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Bildautor schriftlich bestätigt wurde.
3. Die Rücksendung der Lbw erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Bildautor.


§ VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Bildautoren erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe der Lbw ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des zu vereinbarenden Preises oder Entgelts zu bezahlen, mindestens aber das Fünffache von 75,00 € pro Lbw, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des für die Nutzung vereinbarten Preises oder Entgelts, mindestens aber von 75,00 €, zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Lbw (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in § VI. 1. oder 2. AGB gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
• € 0,25 pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
• € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Der Kunde haftet für die überlassenen Lbw bis zur unversehrten Rückgabe an den Bildautoren. Die Lbw sind nach Ablauf der Überlassungsfrist vollständig, unversehrt sowie ordnungsgemäß verpackt wieder an den Bildautoren zurückzugeben. Die Rückgabeverpflichtung bezieht sich auch auf die überlassenen Textunterlagen, Originalrahmen etc. mit den eventuellen Archivnummern. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommene Lbw ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Bildautor die Höhe des Schadens nachzuweisen hat, in Höhe von
• € 30,00 pro digitalem Datenträger,
• € 75,00 pro S/W- oder Color-Abzug oder KB-Dia-Duplikat (sämtlich wiederbeschaffbar),
• € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat (sämtlich wiederbeschaffbar),
• € 500,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat,
• € 1.000,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen im Risikobereich des Kunden sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist. Der Bildautor kann auch verlangen, dass der Kunde die Kosten übernimmt, die die Herstellung erneuter Aufnahmen der darauf abgebildeten Motive verursacht. Werden verlorengemeldete und berechnete Lbw innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und unversehrt zurückgegeben, so werden 50 % des gezahlten Ersatzbetrages erstattet. Kosten für die bereits erfolgte Wiederholung der Aufnahmen sind nicht erstattungsfähig.
5. Bei fehlendem Belegexemplar, oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar, oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe i. H. v. 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch die in § VII vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte oder Eigentum des Kunden begründet.

§ VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Bildautoren, Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt auch sofern der Kunde Vollkaufmann ist.
Ä nderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines darauf beruhenden Vertrages sind nicht erfolgt bzw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder eines darauf beruhenden Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen und die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von beiden Vertragsparteien bei Vertragsschluss wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.